ISSN: 2299-4122 • e-ISSN: 2657-4799 • DOI: 10.23817/bzspr • Absprungrate: 22% (2024)
Beiträge zur allgemeinen und vergleichenden Sprachwissenschaft
Contributions to General and Comparative Linguistics

Ethische Richtlinien

Ethische Richtlinien, die für die Zeitschrift Beiträge zur allgemeinen und vergleichenden Sprachwissenschaft / Contributions to General and Comparative Linguistics gelten, basieren auf den allgemein zugänglichen Materialien des Ministeriums für Wissenschaft und Hochschulwesen (zurzeit: Ministerium für Bildung und Wissenschaft) sowie auf den Anweisungen des Komitees für Publikationsethik (Committee on Publication Ethics) - COPE’s Best Practice Guidelines for Journal Editors.

Pflichten der Autoren

Redlichkeit wissenschaftlicher Arbeiten ist für ihre Qualität entscheidend. Die Autoren sollen Ergebnisse ihrer Untersuchungen solide, glaubwürdig, ehrlich und klar darstellen.

In der Zeitschrift Beiträge zur allgemeinen und vergleichenden Sprachwissenschaft / Contributions to General and Comparative Linguistics werden ausschließlich wissenschaftliche Artikel mit originellem Charakter herausgegeben, die vorher in keiner Zeitschrift, keiner Monographie bzw. in keinem Sammelband veröffentlicht oder zur Veröffentlichung eingereicht worden sind. Einreichung ein und desselben Textes bei mehreren Publikationsorganen ist unethisch und wird von der Redaktion nicht akzeptiert. Diese Regel gilt auch für die Artikel, die ursprünglich in anderen Sprachen veröffentlicht wurden.

Die angenommenen Artikel dürfen ohne schriftliche Zustimmung der Hauptherausgeberin und/oder des Verlags in keinen anderen Publikationsorganen veröffentlicht werden. Schlüsselkriterien für die Beurteilung eines eingereichten Artikels sind die Objektivität der Analysen sowie klare und von anderen verifizierbare Darstellung des wissenschaftlichen Problems und Methoden seiner Bearbeitung. Unwahre Behauptungen, Fälschung von Forschungsergebnissen sowie Datenmanipulation gelten als unethisch und werden von der Redaktion nicht akzeptiert.

Jedes Mal, wenn im Text Feststellungen, Forschungsergebnisse oder von anderen Autoren erstellte Daten angeführt werden, muss eine solche Stelle im Text mit Literaturhinweis versehen werden und/oder als Zitat gesetzt werden. Die Autoren solle ihre Texte in Anlehnung an die einschlägige Fachliteratur vorbeireiten.

Informationen, die in einem Gespräch oder in Korrespondenz mit Dritten eingeholt wurden, können nach Erhalt einer schriftlichen Genehmigung dieser Personen im Text angeführt werden.

Wenn der Autor die zitierte Arbeit nicht kennt, ist es unethisch, Verweise auf diese Arbeit aus anderen Veröffentlichungen zu kopieren.

Die Autoren dürfen pesonenbezogene Daten, die im Rahmen der Untersuchungen gesammelt wurden, ohne schriftliche Genehmigung der betreffenden Personen oder ihrer Bevollmächtigten nicht veröffentlichen und zugänglich machen.

Guest publishing und ghostwriting sind unethisch und werden von der Redaktion nicht akzeptiert. Die Autorschaft ist beschränkt auf Personen, die einen wesentlichen Beitrag zur Gestaltung der Konzeption, Voraussetzungen, Forschungsmethoden und der Realisierung des Forschungsvorhabens beigetragen haben. Wenn der Artikel von mehreren Autoren vorbereitet wird, ist jeder von ihnen dazu verpflichtet, eine Erklärung über seinen Beitrag zur Entstehung des Artikels abzugeben. Jeder der Autoren muss auch getrennt seine Zustimmung für die Einreichung des Artikels zur Veröffentlichung in der Zeitschrift Beiträge zur allgemeinen und vergleichenden Sprachwissenschaft / Contributions to General and Comparative Linguistics geben. Die Autoren sind verpflichtet, die Namen von allen Personen anzugeben, die einen Beitrag zur Entstehung des Artikels geleistet haben.

Die Autoren sind verpflichtet, alle Finanzierungsquellen der Forschung sowie anderer Formen der Förderung bei der Anfertigung des Textes anzugeben.

Wenn Dritte einen Beitrag zur Anfertigung des Artikels (darunter auch Finanzierung der Forschung) geleistet haben, trägt der Autor, der das Manuskript zur Veröffentlichung einreicht, die Verantwortung für die Verletzung ihres Urheberrechts.

Alle aufgedeckten Anzeichen und Fälle wissenschaftlicher Unredlichkeit werden bekannt gemacht und die Informationen dazu werden an entsprechende Institutionen weitergeleitet (Institutionen, bei denen der Autor angestellt ist, wissenschaftliche Gesellschaften u.ä.).

Pflichten der Redaktion und des Wissenschaftlichen Beirats

Die Herausgeber entscheiden in Zusammenarbeit mit Mitgliedern des wissenschaftlichen Beirats über die Veröffentlichung des eingereichten Textes. Die Entscheidung über die Annahme oder Ablehnung eines Textes hängt von seiner Übereinstimmung mit dem Profil der Zeitschrift, von der wissenschaftlichen Qualität des gemeldeten Artikels und von dem originellen Charakter der dargestellten Analysen ab. Keinen Einfluss auf die Beurteilung des eingereichten Manuskripts haben Staatsangehörigkeit, ethnische Zugehörigkeit, Rasse, Geschlecht, sexuelle Orientierung, Konfession oder politische Anschauungen der Autoren.

Alle Informationen zu Autoren, über die die Redaktion verfügt, werden vertraulich behandelt.

Informationen über das eingereichte Manuskript können von der Hauptherausgeberin, den Herausgebern und den Mitgliedern des Wissenschaftlichen Beirats nur dem Autor/den Autoren des Artikels, den Gutachtern, den angefragten Gutachtern, den Redaktionsberatern (z.B. den Übersetzern) und dem Verlag angegeben werden.

Die oben genannten Personen, die die Informationen über das eingereichte Manuskript erhalten haben, dürfen die in diesem Text enthaltenen Ergebnisse, Daten, Konstatierungen, Meinungen, Analysen usw. bis zum Zeitpunkt seiner Veröffentlichung nicht verwenden.

Die Herausgeber und die Mitglieder des wissenschaftlichen Beirats sind verpflichtet, aktuell geltende gesetzliche Regelungen im Bereich des Urheberrechts, des Datenschutzrechts, der Verleumdung und des Plagiats zu beachten. Die Herausgeber haben die Pflicht, danach zu streben, die Fälle von Plagiat, guest authorship und ghostwriting zu eliminieren.

Falls Beschwerde über Verletzung von Richtlinien der Publikationsethik bei der Redaktion eingelegt wird, werden die Autoren des zur Veröffentlichung eingereichten Manuskripts schriftlich über die Vorwürfe informiert und gebeten, Stellung dazu zu nehmen. Bei ausbleibender oder unglaubwürdiger Antwort wird eine entsprechende Information den Institutionen geschickt, bei denen die Autoren angestellt sind oder mit denen sie zusammenarbeiten.

Pflichten der Gutachter

Jeder zur Veröffentlichung eingereichte wissenschaftliche Artikel wird von zwei unabhängigen externen Gutachtern begutachtet. Das Einhalten des Double-Blind-Verfahrens stellt sicher, dass Autor und Gutachter die Identität des jeweils anderen nicht kennen.

Die ernannten Gutachter sind verpflichtet, die Redaktion unverzüglich darüber zu informieren, dass sie wegen Zeit- oder Kompetenzmangels nicht in der Lage sind, den gemeldeten Beitrag zu begutachten. In solchen Fällen ernennt die Redaktion innerhalb der Frist von 14 Tagen einen neuen Gutachter.

Die zur Veröffentlichung eingereichten Manuskripte werden als vertrauliche Dokumente behandelt. Der Gutachter darf den Text niemandem zur Verfügung stellen oder mit Dritten besprechen (mit Ausnahme der Herausgeber). Forschungsergebnisse, Daten, Auffassungen und Feststellungen, die im zur Veröffentlichung eingereichten Manuskript enthalten sind, dürfen bis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung vom Gutachter im Rahmen seiner eigenen Forschungsarbeiten nicht verwendet werden.

Der Gutachter ist vor allem verpflichtet, die Texte objektiv zu beurteilen. Eine aus persönlichen Gründen vorgenommene Kritik wird als unangemessen betrachtet. Alle Kommentare, Bewertungen und Hinweise sollen klar formuliert und entsprechend begründet werden.

Im Begutachtungsverfahren werden folgende Kriterien berücksichtigt: Wissenschaftlichkeit des gemeldeten Artikels; Originalität der durchgeführten Untersuchungen; Realisierung der Ziele und klare Darstellungsweise des Problems; sachgemäße Nutzung der Fachliteratur; angemessene Begründung von Feststellungen und Schlussfolgerungen, Übereinstimmung mit dem thematischen Profil der Zeitschrift.

Der Gutachter ist verpflichtet, die Redaktion unverzüglich über Verdacht auf ghostwriting, guest authorship und/oder Plagiat bzw. das sog. Autoplagiat, die durch die das Manuskript zur Veröffentlichung einreichende Person begangen worden sind. Der Gutachter verweist auf die Stelle(n) im Text, in Bezug auf die ein solcher Verdacht besteht.

Detaillierte Informationen zum Verfahren der Begutachtung in der Zeitschrift Beiträge zur allgemeinen und vergleichenden Sprachwissenschaft / Contributions to General and Comparative Linguistics sind unter „Begutachtungsverfahren“ verfügbar.

Vorgehensweise bei Verdachtsfällen hinsichtlich Plagiats, Autoplagiats guest authorship und ghostwriting

Plagiate in jeglicher Form sind eine unethische Praxis und werden von der Redaktion nicht akzeptiert.

Im Falle eines Plagiatsverdachts wird von der Redaktion ein Prüfungsverfahren durchgeführt, an dem die Gutachter und die das Manuskript einreichende Person beteiligt sind.

Falls sich die unzulässige (illegale) Verwendung von Texten, Feststellungen, Forschungsergebnissen oder Daten bestätigt, wird der Autor des zur Veröffentlichung eingereichten Manuskripts schriftlich über die Ablehnung des Textes informiert.

Falls sich der Verdacht auf Plagiat bestätigt, werden Institution/Institutionen benachrichtigt, mit der/denen der Autor zusammenarbeitet und/oder bei der/denen der Autor angestellt ist.

Im Falle des sog. Autoplagiats, wenn der Autor in dem zur Veröffentlichung eingereichten Artikel Passagen aus eigenen bereits publizierten Texten anführt, ohne dies in angemessener Form kenntlich gemacht zu haben, informiert die Redaktion unter Zustimmung des Wissenschaftlichen Beirats den Autor schriftlich, dass der Artikel wegen unoriginellen Charakters der Analysen abgelehnt wird.

Alle Fälle von guest authorship und ghostwriting sind unethisch und werden von der Redaktion nicht akzeptiert. Falls die unredlichen Praktiken guest authorship und ghostwriting festgestellt werden, wird der Autor des zur Veröffentlichung eingereichten Manuskripts schriftlich darüber informiert, dass sein Text wegen vorhandener Rechtsmängel abgelehnt wird. In solchen Fällen werden auch Institution/Institutionen benachrichtigt, mit der/denen der Autor zusammenarbeitet und/oder bei der/denen der Autor angestellt ist.